Die Incoterms 2020 sind elf Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie regeln, wer Transport, Versicherung und Zollformalitäten bezahlt und organisiert und an welchem Ort die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Beitrag erklärt alle elf Klauseln, zeigt, welche für Lkw-Transporte und welche für Seefracht gedacht sind, und nennt die häufigsten Fehler.
Was die Incoterms 2020 regeln und was nicht
Incoterms gelten nur, wenn Käufer und Verkäufer sie im Vertrag vereinbaren. Die korrekte Schreibweise nennt Klausel, genauen Ort und Version, zum Beispiel „FCA Lehrte, Musterstraße 1, Incoterms 2020“. Ältere Versionen wie die Incoterms 2010 dürfen weiter vereinbart werden, wenn beide Seiten das wollen.
Jede Klausel legt drei Dinge fest:
- Kosten: Wer zahlt Vorlauf, Hauptlauf, Nachlauf, Verladung und Entladung.
- Gefahrübergang: Ab welchem Punkt trägt der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung.
- Pflichten: Wer kümmert sich um Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung, wer muss versichern, welche Dokumente sind zu liefern.
Nicht geregelt werden der Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen, der Preis und die Folgen einer Vertragsverletzung. Das gehört in den Kaufvertrag.
Klauseln für alle Transportarten
Sieben Klauseln eignen sich für jede Transportart, also auch für Lkw, Bahn, Luftfracht und Container im kombinierten Verkehr. Sie sind die richtige Wahl für den Straßengüterverkehr.
EXW – Ab Werk
Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände bereit, nicht verladen und nicht zur Ausfuhr abgefertigt. Der Käufer trägt ab diesem Moment alle Kosten und Risiken, inklusive Verladung, Transport, Ausfuhr- und Einfuhrverzollung. EXW ist die Klausel mit den geringsten Pflichten für den Verkäufer.
FCA – Frei Frachtführer
Der Verkäufer übergibt die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort und erledigt die Ausfuhrabfertigung. Ist der Ort das Gelände des Verkäufers, verlädt er die Ware auch. Ist es ein anderer Ort, liefert er sie auf dem ankommenden Fahrzeug, unentladen. Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über. Seit 2020 können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Konnossement mit Bordvermerk auszustellen.
CPT – Frachtfrei
Der Verkäufer bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort und erledigt die Ausfuhr. Die Gefahr geht aber schon bei der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Kosten- und Gefahrübergang liegen also an verschiedenen Orten.
CIP – Frachtfrei versichert
Wie CPT, zusätzlich muss der Verkäufer eine Transportversicherung abschließen. Seit 2020 gilt bei CIP eine umfassende Deckung nach den Institute Cargo Clauses (A), mindestens über 110 % des Vertragswerts.
DAP – Geliefert benannter Ort
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zum benannten Bestimmungsort. Dort stellt er die Ware auf dem ankommenden Fahrzeug entladebereit zur Verfügung. Die Entladung, die Einfuhrabfertigung, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer übernimmt der Käufer.
DPU – Geliefert benannter Ort entladen
DPU ersetzt seit 2020 die frühere Klausel DAT. Der Verkäufer liefert die Ware an den benannten Ort und entlädt sie dort. Erst nach der Entladung geht die Gefahr über. Die Einfuhrabfertigung bleibt beim Käufer. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass er am Bestimmungsort entladen kann.
DDP – Geliefert verzollt
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, inklusive Einfuhrabfertigung, Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer. Für den Käufer ist DDP am bequemsten, für den Verkäufer die Klausel mit den meisten Pflichten. Die Entladung übernimmt der Käufer.
Klauseln für See- und Binnenschiffstransport
Vier Klauseln sind nur für den Transport auf dem Wasser gedacht. Sie knüpfen an das Schiff oder den Verschiffungshafen an.
FAS – Frei Längsseite Schiff
Der Verkäufer liefert die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen, zum Beispiel am Kai, und erledigt die Ausfuhr. Ab dort trägt der Käufer Kosten und Gefahr. FAS wird vor allem für Massengut und schwere Einzelstücke genutzt.
FOB – Frei an Bord
Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im Verschiffungshafen und erledigt die Ausfuhr. Die Gefahr geht über, sobald die Ware an Bord ist. Den Seetransport zahlt der Käufer.
CFR – Kosten und Fracht
Der Verkäufer zahlt die Seefracht bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht aber bereits über, wenn die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist. Wie bei CPT fallen Kosten- und Gefahrübergang auseinander.
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht
Wie CFR, zusätzlich schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab. Bei CIF reicht nach den Incoterms 2020 weiterhin eine Mindestdeckung nach den Institute Cargo Clauses (C), über 110 % des Vertragswerts. Die Parteien können eine höhere Deckung vereinbaren.
Wer zahlt was: die Klauseln im Überblick
Transport
- Käufer organisiert und zahlt den Haupttransport: EXW, FCA, FAS, FOB.
- Verkäufer zahlt den Haupttransport, Gefahr geht aber am Abgangsort über: CPT, CIP, CFR, CIF.
- Verkäufer zahlt und trägt die Gefahr bis zum Bestimmungsort: DAP, DPU, DDP.
Versicherung
- Nur bei CIP und CIF ist der Verkäufer zur Versicherung verpflichtet.
- Bei allen anderen Klauseln entscheidet jede Seite selbst, ob sie ihr Risiko versichert. Wer die Gefahr trägt, sollte es tun.
Zoll
- Ausfuhrabfertigung beim Käufer: nur EXW.
- Ausfuhrabfertigung beim Verkäufer: alle anderen zehn Klauseln.
- Einfuhrabfertigung, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer beim Verkäufer: nur DDP.
- Einfuhrabfertigung beim Käufer: alle anderen zehn Klauseln.
Welche Incoterms passen zum Lkw-Transport
Für Straßentransporte innerhalb Europas und zum Beispiel zwischen der Türkei und Deutschland kommen nur die sieben Klauseln für alle Transportarten in Frage. In der Praxis werden vor allem diese genutzt:
- FCA, wenn der Käufer den Transport selbst organisiert und der Verkäufer die Ausfuhr übernimmt.
- DAP, wenn der Verkäufer bis zum Kunden liefert und der Käufer die Einfuhr selbst abwickelt.
- CPT, wenn der Verkäufer den Transport bezahlt, die Gefahr aber früh übergehen soll.
- DDP, wenn der Käufer eine Lieferung ohne eigenen Zollaufwand wünscht und der Verkäufer die Einfuhr abwickeln kann.
FOB und CIF werden oft aus Gewohnheit auch für Container- oder Lkw-Sendungen verwendet. Das passt nicht: Die Gefahr soll an Bord eines Schiffs übergehen, das bei einem Lkw-Transport gar nicht beteiligt ist. Verwenden Sie stattdessen FCA, CPT oder CIP.
Typische Fehler bei der Wahl der Incoterms
EXW beim Export
EXW wirkt für den Verkäufer bequem, ist bei der Ausfuhr aus der EU aber oft problematisch. Die Ausfuhranmeldung muss in der Regel ein in der EU ansässiger Ausführer abgeben, was ein Käufer aus einem Drittland meist nicht ist. Außerdem braucht der Verkäufer für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung einen Ausfuhrnachweis, den er bei EXW nicht in der Hand hat. Fehlt der Nachweis, kann Umsatzsteuer nachgefordert werden. Für Exporte ist FCA meist die bessere Wahl.
DDP und die Einfuhrumsatzsteuer
Bei DDP muss der Verkäufer im Bestimmungsland die Einfuhr anmelden und die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Ein ausländischer Verkäufer kann diese Steuer oft nicht als Vorsteuer abziehen, wenn er im Bestimmungsland nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Die Steuer wird dann zu echten Kosten. Prüfen Sie vor einer DDP-Vereinbarung, wer Einführer sein kann und wie die Einfuhrumsatzsteuer behandelt wird. Manchmal ist DAP mit Verzollung durch den Käufer die sauberere Lösung. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Ungenauer Lieferort
„FCA Hannover“ lässt offen, wo genau die Übergabe stattfindet. Nennen Sie immer eine genaue Adresse oder einen genauen Punkt, etwa ein bestimmtes Lager oder Terminal.
Fehlende Version
Ohne Angabe „Incoterms 2020“ ist unklar, welche Fassung gilt. Das führt im Streitfall zu Auslegungsfragen.
Versicherung übersehen
Bei CPT und CFR zahlt der Verkäufer den Transport, das Risiko unterwegs trägt aber der Käufer. Viele Käufer gehen davon aus, dass die Ware versichert ist. Klären Sie, wer eine Transportversicherung abschließt.
Welche Papiere je nach Klausel und Sendung nötig sind, erklärt der Beitrag Zolldokumente erklärt. Auf die Lieferbedingung in der Handelsrechnung achtet auch der Zoll, denn sie beeinflusst den Zollwert.
Häufige Fragen
Wie viele Incoterms 2020 gibt es?
Es gibt elf Klauseln: sieben für alle Transportarten (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und vier nur für See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF).
Was ist der Unterschied zwischen DAP und DDP?
Bei beiden liefert der Verkäufer bis zum Bestimmungsort. Bei DAP übernimmt der Käufer die Einfuhrabfertigung, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, bei DDP der Verkäufer.
Welcher Incoterm ist für Lkw-Transporte üblich?
Häufig werden FCA und DAP verwendet, je nachdem, wer den Transport organisiert. FOB und CIF sind für den Lkw ungeeignet, weil sie an ein Schiff anknüpfen.
Was hat DAT mit DPU zu tun?
DPU hat in den Incoterms 2020 die frühere Klausel DAT ersetzt. Der Lieferort muss nicht mehr ein Terminal sein, sondern kann jeder Ort sein, an dem der Verkäufer entladen kann.
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